Tritt sich ein Pferd auf dem Gelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf, während der Reitverein regelmäßig zumutbare Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hat, verwirklicht sich „infolge schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko", für das der Verein nicht haftbar gemacht werden kann, so das OLG Frankfurt am Main.