Der Veterinär hatte sich geweigert, ein krankes Pferd schulmedizinisch zu behandeln und beharrte auf einer homöopathischen und pflanzlichen Therapie – es musste schließlich eingeschläfert werden. Nun bestätigte ein Gericht die Schuld des Tierarztes und verhängte eine Geldstrafe.
Wie das Portal ,20min.ch' berichtet, war der Tierarzt im Schweizer Kanton Waadt nach der fehlgeschlagenen Behandlung eines Pferdes – das Tier musste schließlich eingeschläfert werden – vom Kantonstierarzt angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein und verhängte einen Strafbefehl. Gegen diesen legte der Veterinär Einspruch vor dem zuständigen Gericht in Yverdon-les-Bains ein – das nun den Einspruch abwies.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte beharrlich geweigert hatte, das schwerkranke Pferd schulmedizinisch zu behandeln – und zwar trotz der eindeutigen Meinungen zweier Kollegen und des offensichtlichen Leidens des Tieres. Er sei davon überzeugt gewesen, dass die Symptome des Pferdes, das an einer Störung des Hormonsystems litt, auf den metabolischen Stresszustand des Tieres zurückzuführen waren – und beharrte unbeirrbar auf einer homöopathischen und pflanzlichen Therapie. Weil sich der Zustand des Pferdes aber immer weiter verschlechterte, musste es schließlich eingeschläfert werden.
Die Argumente des Angeklagten und seines Anwalts überzeugten das Gericht in Yverdon-les-Bains nicht – es sah die Schuld des Tierarztes als erwiesen an und bestätigte im Wesentlichen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
Der Veterinär wurde zu einer Geldbusse von 50 Tagessätzen à 40 Franken, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Er muss auch die Kosten des Verfahrens von 1.825 Franken tragen.